Information der Verbandsgemeinde Nieder-Olm zu vermehrten Rattensichtungen:
Grundsätzlich verantwortlich sind der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin. Bei Sichtung von Ratten in Gärten müssen diese selbst Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen ergreifen. Mieter sollten sich an ihre Vermieter wenden, um geeignete Maßnahmen zu veranlassen.
weitere Informationen HIER:
https://www.vg-nieder-olm.de/news/2026/information-der-verbandsgemeinde-nieder-olm-zu-vermehrten-rattensichtungen/